Für Deutsche im Ausland, die in Deutschland keinen Wohnsitz mehr haben, und die an der am 18. September 2005 stattfindenden vorgezogenen Bundestagswahl teilnehmen wollen, hat der Bundeswahlleiter Hinweise veröffentlicht.
Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen spätesten am 28. August 2005 dem Wahlamt der letzten Wohnsitzgemeinde in Deutschland zugehen (nicht der deutschen Botschaft). Das Formular hierfür findet sich im Internetangebot des Bundeswahlleiters. Es gilt zugleich als Antrag auf Erteilung der Briefwahlunterlagen:
http://www.bundeswahlleiter.de/wahlrechtausld.htm
Allgemeine Informationen zum Wahlrecht für Deutsche im Ausland finden Sie auch auf der Webseite des Auswärtigen Amtes unter den Hinweisen zum Wahlrecht:
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/konsulat/wahlrecht_html
Information zu Schlüsselthemen des Wahlkampfs:
Die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb hat unter www.bpb.de/presseschau eine kommentierte Linkliste der deutschsprachigen Presse eingerichtet. Nutzer können sich dort über Eingabe eines Stichworts über Schlüsselthemen des Wahlkampfs informieren.
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